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Verkehrswertgutachten

Die Erstellung von Verkehrswertgutachten gehört zu den Hauptaufgaben eines Sachverständigen. Diese werden z.B.: beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie, Ehescheidung (Berechnung des Zugewinnausgleichs), Erbauseinandersetzungen oder für die Bewertung aus steuerlichen Gründen (Entnahme von Betriebsvermögen, Bilanzierung) notwendig sein.

 

Der Sachverständige stellt den Verkehrswert (§ 194 BauGB) – auch gemeinhin als Marktwert bekannt, fest.

§194 BauGB sagt  „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

 

Die Bewertung ist dabei an der Wertermittlungsverordnung (WertV) und den Wertermittlungsrichtlinien (WertR 2006) gebunden. Häufig werden Verkehrswertgutachten erstattet für:

  • unbebaute Grundstücke
    • Bauland
    • Rohbauland
    • Bauerwartungsland
    • Garten- oder Agrarland
  • Wohnimmobilien
    • Einfamilienhäuser
    • Doppel- und Reihenhäuser
    • Mehrfamilienhäuser
    • Eigentumswohnungen
  • Gewerbe- / Spezialimmobilien
    • Industrie- und Gewerbehallen
    • Büros
    • Lager
    • Einzelhandelsimmobilien
    • Bauernhöfe
  • Renditeimmobilien
    • Wohn- und Geschäftshäuser

Die preisgünstige Alternative zum umfangreichen Verkehrswertgutachten ist die Marktwertermittlung, oftmals auch als Kurzgutachten bezeichnet