0641 9 4015 14 info@gutachter-koch.de

Honorar

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure im Jahre 2009, wurden die Leistungen der Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken oder Rechten an Grundstücken nicht mehr von der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) umfasst. Der bisher für das Honorar übliche § 34 wurde ersatzlos gestrichen. Bei einer Tätigkeit als Privatgutachter kann das Honorar seit dem Inkrafttreten der HOAI 2009 frei verhandelt werden.

Alle Beträge plus 19% MwSt.

Bei der Tätigkeit als Gerichtsgutachter ergibt sich die Honorierung nach gesetzlichen Vorgaben.